Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landbürgermeister

Landbürgermeister

, m.

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I Dorfschulze im Unterschied zum städtischen Bürgermeister
II zweiter Bürgermeister der Stadt Erkelenz (vielleicht für den städtischen Landboden zuständig?)
  • die stadt E. soll hauen tween burgermeister, einen obern, den man der stadt burgermeister, vnd einen ondern, den man den lantburgermeister nennet
    16. Jh. NrhAnn. 5 (1857) 15
  • 16. Jh. NrhAnn. 5 (1857) 16