Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landeichmaß
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1Lände
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Landedel
Landedelmann
Ländegeld
Landesehehaftaussprecher
Landesehehaftteiding
landesehrbar
Landeich(e)
Landeichmaß
, f.
wie Landeiche, auch die entsprechende Flüssigkeitsmenge (Eichmaß II)
vgl.
Landschenkmaß
- auch an denen orten, daß auß altem herkommen die alt maß geschenckt vnnd kein vngelt gegeben, jetzo die landteychmaß geschenckt vnd dauon nochmals kein vngelt genommen worden1557 Reyscher,Ges. XII 306Faksimile - in Google Books
- beede mäße [seien] unterschiedlich abgewogen worden und hat sich befunden das besigheimer maß 152 lot, die trübe landeychmaß aber 132 lot schwer1596 Breining,Alt-Besigheim 151