Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): landen

landen

, v. u. subst. inf.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I mit einem Schiff an Land anlegen (I 4), die Schiffsfracht an Land bringen; seit dem 17. Jh. in der Schriftsprache das ältere länden (I 1) ersetzend
II an ein Landstück angrenzen, anstoßen (I) 
III gelandet sein "mit Land ausgestattet sein"
IV Alprecht (I) festsetzen
  • 1393 P. Am-Herd, Denkwürdigkeiten von Ulrichen (Bern 1879) 102
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):