Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landesanwaltschaft

erstmals im Jahr 1603 für die Vertretung des Landeshauptmanns in Österreich ob der Enns vom damaligen Stelleninhaber benutzte Bezeichnung (bisher ,Anwaltschaft'), um den von ihm beanspruchten und in der Folge auch anerkannten Charakter als selbständiges landesfürstliches Landesamt mit eigener Jurisdiktionsgewalt zum Ausdruck zu bringen