Landesberatschlagung, f.
Landesberatschlagung, f.
Beratschlagung des Landesherrn (I) mit den Landesständen
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das herkommene mittell einer gemeinen landtsberathschlagung1618/23 Bachmann,BambLst. 111
- 1668 Fugger,Ehrensp. 199 Faksimile
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ein anderer religionsverwandter kann wohl vassal oder bürger sein, ohne darum zu denen landesberathschlagungen oder collegiis und raths-stühlen oder amthierungen gezogen zu werden1759 Schlechte,StRefSachsen 251