Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landesbeschädigung

Landesbeschädigung

, f.

Verbrechen, das ein Landesbeschädiger begeht
  • wo ... persohnen in einen ordentlichen straßenraub oder landesbeschaͤdigung in werck antroffen ... und ... fliehen wuͤrden, gegen ... dieselben mag wohl thaͤtlich mit einfall gehandelt werden
    1545 Weinart I 159
  • 1582 CAug. II 526
  • 1707 SudetenHGO. Art. 13 § 7