Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Land(es)deputierte

I ursprünglich aus den Landesständen gewählter Vertreter derselben, dann jeder in die Landstände gewählter Vertreter des Landes (II 1) 
II von der Landesregierung mit einer Sonderaufgabe betraute Person
III Vertreter des flachen Landes im Unterschied zum Stadtdeputiertem