Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Land(es)diener

Land(es)diener

, m.

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I auf dem flachen Land tätiger (niederer) Beamter, Ggs. Stadtdiener 
II Staatsbeamter
  • es ist bekannt, daß die besoldungen der landesdiener nicht aus den steuern der unterthanen, sondern aus den domainen und kammerguͤtern des landesfuͤrsten bestritten werden muͤssen
    1805 Vahlkampf,Miszellen I 34