Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): landesfremd
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Land(es)frau
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Land(es)freiheit
landesfremd
, adj.
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nicht aus dem Land stammend
- 1620 BernStR. VI 1 S. 542
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- soll ... niemandem ... gastgricht bewilliget ... werden, es seye dann, das es landts-froͤmbde und entlegne leuth ... beruͤhren thuͤye1648 BernStR. VII 1 S. 598Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1678 ArchBern 26 (1922) 64
- 1764 GasterLsch. 477
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- daß dieser wochenmarkt keineswegs von außeren und landsfremden krämeren mit waaren besucht werden solle1772 InterlakenR. 653Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"