Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landesgemeinehaltung

Landesgemeinehaltung

, f.

Abhaltung einer Landesgemeine (I) 
  • die willcurlichen ohnbefragten landsgmeinhaltungen jederweilen und durch die vralten huldigungseid selbs gentzlich verbotten gsein
    1653 FrutigenStatR. 222