Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Land(es)gesetz
Artikel davor:
Landgerichtszwang
Landgerichtszwölfer
Landgerücht
Land(es)geschäft
Landgescheid
Landgeschoß
Land(es)geschrei
Landgeschworene
Landgeselle
Landgesessene
Land(es)gesetz
, n.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
im Land (II 1) geltendes Gesetz (IV)
- 1410 NeustiftUB. 465
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von landesfürstlicher obrigkeit wegen durch ein öffentliches landgesetz1669 QNPrivatR. II 2 S. 109
- 1711 Rädlein 580
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1718 Chorinsky,Mat. I 400
- haben wir ... solche [neue taxordnung] ... als ein allgemeines landesgesetze zu iedermanns wissenschafft und nachrichte durch oͤffentlichen druck publiciren [lassen]1724 Wiesand 1056Faksimile - in Google Books
- 1732 BrschwWolfenbPromt. III 68
- 1737 Grupen,Disc. 527
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ist von denen einzelen landes-gesetzen ... zu mercken, daß deren einige sind perpetuae ..., andere aber sind nur temporatiae1740 A. Balthasar, Historische Nachricht von denen Landes-Gesetzen im Hertzogthum Pommern (Greifswald 1740) Vorber. aE.
- allgemeine landesgesetze und ... gemeinschaftliche polizeiordnungen als auch besondere statuten und constitutionen1742 SystSammlSchleswH. II 1 S. 9Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- 1749 HadelnPriv. 486
Faksimile (ca. 105 KB)
- hergebrachte gewohnheit, dorfs-ordnung, langwieriger gebrauch oder landes-gesetze1749 Klingner I 188Faksimile (ca. 86 KB)
- wir nehmen in gar vielen faͤllen unsere zuflucht zu den reichsgesetzen, so oft nehmlich die landesgesetze schweigen und sich auf selbige beziehen1762 Wiesand 894Faksimile - in Google Books
- erwehnte guͤlich- und bergische landes-gesetze sind per modum pacti mit denen staͤnden errichtet1770 Cramer,Neb. 106 S. 220
- bey verfertigung neuer landsgesetzen und anderen allgemeinen landsangelegenheiten werden sie [landstaͤnde] zu rath gezogen1770 Kreittmayr,StaatsR. 115Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1776 BrschwWolfenbPromt. III 27
- ein fremder souverain ist ... nicht an die landesgesetze gebunden; aber eben so wenig ist er befugt, dagegen zu handeln1777 Moser,VölkerR. 140Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- was ... auf landtagen zwischen dem landesherrn und landstaͤnden verhandelt und abgeschlossen worden, wird ein landesgesetz1786 Gadebusch,Staatskunde I 360Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die verkuͤndung der landesgesetze, ... decrete, rescripte und andrer befehle ... sind durch das amt oder oberamt zu besorgen1788 Thomas,FuldPrR. I 198Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- 1791 Pütter,ErörtStaatsR. I 169
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- teutsche fuͤrsten an ihre landesgesetze in ihren eignen privatgeschaͤfften und familienverhaͤltnissen oder in faͤllen, die das ganze land betreffen, nicht gebunden sind1791 Pütter,ErörtStaatsR. I 171Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1795 Hartmann,WürtGes. IV 559
- der richter muß ... die ... landesgesetze, constitutionen, statuten, gewohnheiten und die recipirten gemeinen rechte bei seinen entscheidungen genau befolgen1798 Hagemann,PractErört. I Vorr. p. 5
- daß ein regent seine landesgesetze, in so fern sie keine landesvertraͤge sind, ... abaͤndern ... koͤnne, hierin sind die rechtsgelehrten ziemlich einig; hingegen wird aber uͤber die frage, ob ein reichsstand befugt sey, den reichsgesetzen durch landesgesetze zu derogiren, sehr gestritten1798 RepRecht I 6Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1800 RepRecht V 28
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- landesgrundgesetze sind ... von den landesgesetzen verschieden, da erstere zum staatsrechte, letztere aber zum privatrechte eines landes gehoͤren1801 RepRecht IX 219Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- anlangend ... die deutschen landesgesetze, so verbinden diese einen landesherrn selbst keinesweges, sondern lediglich seine unterthanen1801 RepRecht VIII 75Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- landesgesetze werden im namen des landesherrn verfasst und im territorium verkündet und sind ... für alle landesunterthanen ohne ausnahme verbindlich1804 Gönner,StaatsR. 455Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1816/17 Botzenhart,Frhr.v.Stein V 367
- 1827 Rudhart,Finanzverw. 202
Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die ... gewaͤhlten landstaͤnde sollen folgende rechte haben: 1) das recht der berathung bei allen neu zu erlassenden landesgesetzen, welche die persoͤnlichen verhaͤltnisse oder das eigenthum der unterthanen betreffen1830 Pölitz,Verf. I 2 S. 1069Faksimile - in Google Books