Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Land(es)gewährde
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Landgespräch
Landesgestürm
Landgevogt
Landgevogtei
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Land(es)gewähr
Land(es)gewährde
, f.
I
ungestörter langjähriger Besitz, der zur Ersitzung (I) führt, sowie die damit verbundene Rechtsstellung, tw. auch syn. mit Ersitzung (I) bzw. Verjährung
vgl.
Landesgewähr (I 1)
- 1521 InterlakenR. 300
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- 1524 KonolfingenLGR. 152
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- landsgewerde. welcherlei gutes einer in gewerd vnd gewalt harbracht hett zechen jar vnangesprochen, als recht ist, der sol ouch von dem gut niemand haben zu antwurten1535 Thun 12Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- durch brief oder landsgewerd gefryet1555 SaanenLschStat. 179Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- der gaͤlten, so uff gaͤltstagen nit moͤgend zahlt werden, ansprachen fallendt in kein landtsgwaͤrdt1615 BernStR. VII 2 S. 786Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- verstolen gůt ist auch keiner landtsgwaͤrd underworffen1615 BernStR. VII 2 S. 786Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- kein ersitzung oder landsgewaͤrd1616 WaadtStat. 298Faksimile (ca. 244 KB)
II
Ersitzungsfrist, idR. zehn Jahre
vgl.
Landesgewähr (I 2)
- er [Knecht] dem ... von H. über landes gewerd für eigen gestuͥret und gedienet hat unangesprochen1422 ArgauLsch. I 174Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die guͤter uͥber stetten und lantz gewerde hant ingehept unangesprochen1432 InterlakenR. 171Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1471 KonolfingenLGR. 44
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- 1492 BernStR. III 426
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- sy habend gehan [den Heuzehnten] ein drissig oder viertzig jar unangesprochen und über ein lantzgewerd oder drü1523 BernStR. VI 1 S. 207Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- ein landsgewährd, nämlich zehn ganze jahre1575 SolothurnStR. 29
- 1668 FrutigenStatR. 258
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