Land(es)hauptmann, m., Landeshauptleute, pl.

idR. unter Mitwirkung der Landesstände vom Landesherrn (I) bestimmter Leiter der Landesangelegenheiten
    in den habsburgischen Erblanden und in Böhmen, Mähren und Schlesien, auch für Salzburg belegt
    in der Ober- u. Niederlausitz
    in Brandenburg-Preußen
    Regierungsmitglied in Anhalt-Dessau
    Verwalter von Oberämtern in der Markgrafschaft Bayreuth
in schweizerischen Kantonen vor allem zunächst Kriegshauptmann (II), im weiteren Verlauf auch mit zivilen Aufgaben betraut
    "bevollmächtigter Gewalthaber der vier Schirmorte Zürich, Luzern, Schwyz u. Glarus über die sämmtlichen Landschaften des Abts von St. Gallen" SchweizId. IV 261
Landfriedensrichter
militärischer Befehlshaber
Polizeibeamter auf dem flachen Land