Land(es)hauptmannschaft, f.

I Behörde, ¹Amt (II 2 a) eines Landeshauptmanns (I)
II Behörde, ¹Amt (II 2 a) eines Landeshauptmanns (II)
  • leüthe, so etlich malen die oberste cantzley im thal vnter der landshaubtmanschafft ... versehen
    1616 Guler,Raetia 181v
III Stelle, Posten, ¹Amt (II 3) eines Landeshauptmanns (I)
IV Kollegium (I), ¹Amt (II 7 d α) einer Landhauptmannschaft (I)
  • lands-haubtmannschafft bestehet erstlichen in einen herrn lands-haubtmann als praeside und ersten ober-haubt, einen lands-anwald ..., einen lands-vicedom ..., zehen herren ordinari, das ist besolten land-raͤthen ..., nebst einen herrn landschreiber
    1727 Hoheneck I 2v
  • der landeshauptmann [in Steyermarck] ist das haupt der ritterschafft und macht mit den 4 herren verordneten die landeshauptmannschafft aus
    vor 1769 Moser,RStändeLand. 766 Faksimile
  • das landschafftliche collegium [in Tyrol] bestehet aus dem landes-hauptmann, aus den vier verordneten aus dem praͤlaten-stand, ... aus den vier verordneten aus dem ritter-stande, den verordneten von den staͤtten Meran, Bozen, Inspruck, Hall, Sterzing und aus den abgeordneten von den gerichten und vom bauer-stande aus den sechs vierteln. die hoch-stiffte Trient und Brixen nebst den dom-capiteln sind bey diser lands-hauptmannschafft confoͤderiert
    vor 1769 Moser,RStändeLand. 767 Faksimile