Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Land(es)mandat
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2Landlosung
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Landlüge(n)
Landmag
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, n.
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nur obd. belegt
Erlaß für ein Territorium, auch Einzelverfügung in einem Sammelmandat
Erlaß für ein Territorium, auch Einzelverfügung in einem Sammelmandat
- oJ. SchweizId. IV 319
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- 1609 Vorderösterreich/Leiser,Strafgerichtsb. 197
- ergehende polizey und gemeine land-mandate, um solche ordentlich zu verkuͤnden, ... dem kloster E. ... zugeschickt [werden]1692 Montag,AbteiEbrach 178Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1698 SGallenOffn. I 92
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- 1734/36 GasterLsch. 197
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- landsmandata, so bei antritt eines landvogts für selbe zwei jahr gemachet werden1737 GasterLsch. 202Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1738 GasterLsch. 203f.
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- 1755 BernStR. IV 2 S. 917
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- derlei diebereien in dem landsmandat mit kirchenbuoßen und trülenstraf verbotten worden1758 GasterLsch. 195 Anm. 47Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1768 ArgauLsch. I 614
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- 1795 SGallenAbteiRQ. II 1 S. 363
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- endlich bleiben die land mandaten in ihrer kraft, bis die umstände erfordern, daß selbe von dem landesherrn abgeändert werden1797 SGallenAbteiRQ. II 1 S. 421Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 18. Jh. OÖsterr./ÖW. XIV 537