Land(es)regiment, n.
Land(es)regiment, n.
I
Regierung eines Landes (II 1)
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damit die ... ordnungen vnsers landes regiments, ... desto statlicher gehandelt vnd geregiert werden ... haben wir ainen hoffrath auffgericht1501 KärntLHdf. 46 Faksimile
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wie denn auch ohne das [Recht] kein land- noch stadt regiment bestehen, vielweniger gedeyhen magSaalfeldStat.(1558) 125
II
Truppeneinheit
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das hochfürstliche landregiment aus 15 kompagnien besteht1704? Flurschütz,Würzb. 234 Anm.
- 1709 AltenburgSamml. I 219 Faksimile
- 1741 Lorenz,ÖstStaatsidee 14
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vorschlag ... daß ein jeder unterthan acht jahr als soldat zu dienen gehalten, und nach deren endigung bey landregimentern zu dienen schuldig seyn soll1758 v.Justi,Staatsw. II 426 Faksimile
- 1764 BrschwWolfenbPromt. IV 186
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die land-regimenter ... haben nach den provinzen ... ihren namen1781 HistBeitrPreuß. II 698 Faksimile