Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Land(es)regiment

Land(es)regiment

, n.

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I Regierung eines Landes (II 1) 
  • damit die ... ordnungen vnsers landes regiments, ... desto statlicher gehandelt vnd geregiert werden ... haben wir ainen hoffrath auffgericht
    1501 KärntLHdf. 46
  • wie denn auch ohne das [Recht] kein land- noch stadt regiment bestehen, vielweniger gedeyhen mag
    SaalfeldStat.(1558) 125
II Truppeneinheit