Land(es)regiment, n.

I Regierung eines Landes (II 1)
  • damit die ... ordnungen vnsers landes regiments, ... desto statlicher gehandelt vnd geregiert werden ... haben wir ainen hoffrath auffgericht
    1501 KärntLHdf. 46 Faksimile
  • wie denn auch ohne das [Recht] kein land- noch stadt regiment bestehen, vielweniger gedeyhen mag
    SaalfeldStat.(1558) 125
II Truppeneinheit