Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Land(es)säckelmeister
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Land(es)rügung
Landruhr
landrührig
Landrührung
Landrüstung
Landrute
Ländsache
1Land(es)sache
2Landsache
Land(es)säckel
Land(es)säckelmeister
, m.
in verschiedenen schweizerischen Kantonen auf Zeit gewählter Verwalter des Landessäckels
vgl.
Obersäckler
- 1569 BernStR. VII 1 S. 436
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- 1657 InterlakenR. 526
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- einem landseckelmeyster [für sein bestalung] jerlich fir tütsch kronen1660 SaanenLschStat. 350Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1684 Rickenbacher,StrRSchwyz 88
- 1700 Niedersimmental 152
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- 1710 ZSchweizKG. 43 (1949) 226f.
- erstlich solle hinfüro ... die wahl eines landtseckelmeisters durch die vorgesetzten der vier grichten gemacht und dann an der landtsgemeind umb solche in die wahl gegebene persohnen gemehret werden. demnach solle ein landtseckelmeister hinfüro länger nit als vier jahr dienen; und solle man das landtseckelmeisterambt in allen vier grichten lassen umbgechen1717 Niedersimmental 165Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1731 GasterLsch. 174
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- 1764 InterlakenR. 647
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- die lands-haͤupter ... lassen sich ... von dem lands-sekelmeister uͤber des lands einnahmen und ausgaben rechenschaft geben1766 Fäsi II 242Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der landseckelmeister, dessen amt 3 jahre dauret, legt alle jahre auf montag nach dem weißen sonntag dem landrath eine specificirte, mit conti belegte rechnung seiner verwaltung ab1797 SGallenAbteiRQ. II 1 S. 426Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1803 QbSchweizVG. 190
- 1813 SaanenLschStat. p. 30
- 1814 HdbSchweizStaatsR. 335 u. 455
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- die landsgemeinde ... erwählt durch freie hand und stimme ... den landsseckelmeister1820 HdbSchweizStaatsR. 254Faksimile (ca. 370 KB)