Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Land(es)vater

Land(es)vater

, m.

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I der analog dem Vater des ganzen Hauses verstandene Landesherr (I) 
  • wir alß landesvatter 
    1657 HadelnPriv. 282
  • es werden höchstdieselben als allgemeiner landesvater uns in unsern wohlhergebrachten gerechtsamkeiten ... schützen
    1732 ActaBoruss.BehO. V 1 S. 402
  • die vorsorge der obrigkeiten, als der allgemeinen landes-väter, erstrecket sich ... billig und vorzüglich auf die schulen
    1753 SchulO.(Vormbaum) III 492
  • 1769 Moser,RStändeLand. 1310
  • der landesvater muß seine kinder wenigstens als erwachsene kinder behandeln, die ihren eigenen heerd haben, und die jeder vernuͤnftige vater ihren weg fuͤr sich gehen lassen wird, wenn er nur nicht offenbar zum verderben fuͤhrt
    1802 v.Berg,PolR. II 213
II Regierungsmitglied
  • gnädigste herren und teuerste landesväter 
    1793 ArchBern 25 (1920) 16
unter Ausschluss der Schreibform(en):