Land(es)weibel, m.

zur Etym. d. Grdw. vgl. Kluge²¹ 844
vor allem in der Schweiz gewählter und vereidigter, dem Landammann oder Landvogt (I 3) unterstellter Amtsweibel einer Landvogtei (I - III), von deren Größe seine Aufgaben abhängen, oft zugleich Gerichtsweibel und vereinzelt mit richterlichen Funktionen betraut; meist als Weibel bezeichnet