Landgericht, Landesgericht, n.
Landgericht, Landesgericht, n.
urspr. ,das für eine Grafschaft zuständige Hochgericht ... eines Grafen' (HRG.¹ II 1495), das Gericht, in dem Landesrecht gesprochen wird, dessen Entwicklung entsprechend der unterschiedliche Aufbau der territorialen Gerichts- und Verwaltungsorganisation divergiert; als Gegenbegriff zu Stadtgericht das außerhalb der Stadt zuständige Gericht; im Pl. Landesgerichte auch Sammelbez. für die innerhalb eines Landes (II 1) tätigen Gerichte
Gerichtsbezirk eines Landgerichts (I), der in Niederösterreich nur der Blutgerichtssprengel, in Westösterreich aber wie auch in Bayern die unterste Verwaltungseinheit ist
übertragen
Gerichtstermin vor dem Landgericht (I)
das mit dem Landgericht (I) verbundene Herrschaftsrecht und der Landgerichtsdienst (II)