Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landgerichtsverweisung

Landgerichtsverweisung

, f.

Ausweisung aus einem Landgericht (II) als Strafe
  • landt-gerichts- stadt- oder burgfriedens-verweisung 
    NÖLGO. 1656(CAustr.) 684
  • wann das hingelegte kind ... auß hunger, frost oder anderer ursachen ... hinlaͤssig sturbe, ist die oder derselbe [Täterin oder Täter] neben einem gantzen schilling mit ewiger land-gerichts verweisung zubestraffen
    NÖLGO. 1656(CAustr.) 700 [ebd. 715, 719 u. 725]
  • 1670 Abele,Unordn. I 37
  • 1720 CAustr. III 995
  • die landgerichts-verweisung nur jenen obrigkeiten zustehet, welche mit dem blutbann begabet seyn, nieder-gerichten aber selbige niemals zugestanden werde
    1774 Wagner,Civilbeamte II 215
unter Ausschluss der Schreibform(en):