Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landgrenzenhoheit

Landgrenzenhoheit

, f.

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die Landesgrenze betreffendes Hoheitsrecht
  • das auch die bayrischen den österreichischen landleuthen, unterthanen aigenthumliche waldt gehülz, grünt und poden, auch wiltpänn und geiayder, fürnemlich der kay. mt. landtgränizenhochait und regalia mit gewalt einziehen und schmelern
    1581 Strnadt,Grenzbeschr. 446