Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landjägerei

Landjägerei

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Gesamtheit der im Dienst eines Fürsten oder einer Behörde stehenden Forst- u. Jagdbeamten, deren Aufgabenbereich sich insb. auf das flache Land erstreckt (Ggs. Hofjägerei), auch die dafür zuständige Behörde