Land(es)kasten, m.

I verschließbares Behältnis, in dem die Steuergelder verwahrt werden
  • dieselben gelde, so im landtcasten vorhanden
    1606 ActaBrandenb. II 51
  • die verwahrsam dessen, so in den land-kasten einkoͤmmt, stehet den saͤmmtlichen ober-einnehmern zu, dero jeder ein schloß und schluͤssel zum land-kasten haben soll, daß einer ohne dem andern dazu nicht kommen koͤnne
    1650 Pistorius,Amön. IV 1027
  • 1701 Sachsse,MecklUrk. 418 Faksimile
  • denen landes-deputirten [in Mecklenburg] gehoͤren zween schluͤssel zum land kasten und zum kasten des ueberschusses
    1769 Moser,RStändeLand. 787 Faksimile
II Kastenamt (I) auf dem Land
III
III 1 die mit der Verwaltung der Steuergelder befaßte, insb. ständische Behörde sowie das dazu gehörige Vermögen
III 2 in Hessen-Kassel für wohltätige Zwecke bestimmtes Sondervermögen
  • funfftzig gulden ... aus unserm zu milten sachen angeordneten landtkasten
    1627 Marburg/MGPaed. 27 S. 26