Landmarkt, m.
Landmarkt, m.
ländlicher Markt, Jahr- oder Wochenmarkt für den Kleinhandel
vgl.
belandmarktet
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alle montage ist gemeiner landmarckt ... alze denn ist eyn itzlicher wer da kompt des gefryet keynen kummer zcu liedenum 1600 NMittThürSächs. 21 (1903) 143
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[daß] der rath zu N. befugt seyn soll, auff den montag nach palmarum einen gemeinen land- und jahrmarckt, wie bey andern städten bräuchlich, ohne sonderbahre kayserliche privilegien anzustellen und zu halten1667 Hasse,LeipzMesse 54 Faksimile
- 1805 v.Berg,PolR. VII 540 Faksimile