Landmeister, m.

I der oberste Verwalter einer Deutschordensprovinz, insb. der Stellvertreter des Hochmeisters (I) in Preußen, später auch in Livland
  • brûdir H.B. ... der êrste lantmeistir was in Prûzinlande
    um 1340 Nikol. v. Jeroschin V. 3613
  • darumb daß sie hin vnd wider in jhren gebieten landmeistere verordenten. so ward dieser [Herman von Saltza] der erste hohmeister genennet, als der vber die andern meistere die oberregierung hatte
    1599 Schütz,HistPruss. (Eisleben 1599) fol. 16v
  • Ende 16. Jh. ZWestpreuß. 44 (1902) 162
  • teutsche ordens-ritter ... liessen das land Preußen durch land-meister regieren
    1744 Zedler 42 Sp. 1874 Faksimile
II Handwerksmeister auf dem Lande mit eingeschränkter Gewerbefreiheit, tw. einer städtischen Zunft angeschlossen
III gewählter Vertrauensmann, der die Deichsteuer eines Gebietes zugunsten der Wasserschutzbauten verwaltet, zT. auch nur ein technischer Aufsichtsbeamter; in einigen niederländischen Provinzen von Anf. 15. Jh. bis Mitte 18. Jh. belegt: Beekman,DijkR. II 1064/66 u. MnlWB. XI 329/31
IV als Landesbaumeister (I) zu lesen?
Straßenbauinspektor