Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landmeister

I der oberste Verwalter einer Deutschordensprovinz, insb. der Stellvertreter des Hochmeisters (I) in Preußen, später auch in Livland
II Handwerksmeister auf dem Lande mit eingeschränkter Gewerbefreiheit, tw. einer städtischen Zunft angeschlossen
III gewählter Vertrauensmann, der die Deichsteuer eines Gebietes zugunsten der Wasserschutzbauten verwaltet, zT. auch nur ein technischer Aufsichtsbeamter; in einigen niederländischen Provinzen von Anf. 15. Jh. bis Mitte 18. Jh. belegt: Beekman,DijkR. II 1064/66 u. MnlWB. XI 329/31
IV Straßenbauinspektor