Landplackerei, f.
Landplackerei, f.
II
Straßenraub
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wann wir aber ... die allgemeine sicherheit gerne befoͤrdert wissen wollen; als haben wir wider die schaͤdliche und hochstrafbare landzwinger- und plackereyen, einfaͤlle, gewaltthaͤtiges abzwacken, rauben und pluͤndern, wie solches alles nahmen haben mag, diese verordnung zu thun fuͤr noͤthig erachtet17. Jh. CCBrandenbCulmb. II 1 S. 629 Faksimile