Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landprahm

Landprahm

, m.

Raummaß für Steine
  • dem prammeister vnd schiffknechten soll, wie vor alters zu lohn gegeben werden ... dem prammeister vnnd schiffknechten vor jede last erde, welche sie von Glindo vf die ziegelhoͤffe allhie liefern 8 thal. dem prammeister vor 1 landtpram kalckstein 1 thal. 10 sgr. setzerlohn dem prammeister 2 sgr. 3 pf.
    1623 CCMarch. V 2 Sp. 618
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