Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landprokurator

Landprokurator

, m.


I Amtstitel des von Herzog Friedrich von Württemberg 1597 als obersten Aufsichtsbeamten eingesetzten Georg Esslinger
  • wir machen ... keinen zweifel, dan dass efg. us hochvernunftigen ... bewegungen einen besondern landprocuratorn gn. verordnen und dahin fürnemblichen bestellen lasse, uf dass alle ... laster und ubeltaten desto grundlich- und eigentlicher durch jenen erkundiget, ... bestraffet und also aller ... orten ein erbar christlich ... leben ... gepflanzet werden möchte
    1599 WürtLTA.2 II 79 [ebd. 101 u. 153]
  • 1607 Bernhardt,ZentralbehWürtt. I 35
II mit der Einnahme ländlicher Abgaben beauftragter Beamter
  • 1619 Lazius,Wien III 81
unter Ausschluss der Schreibform(en):