Landrechtstag, m.
Landrechtstag, m.
vor allem in Schleswig-Holstein Termin zur Abhaltung des obersten Landgerichts (I)
- 1568 Wiesand 1152 Faksimile
- 1570 HolstVierstUrt. 445
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de klegere van dussem rechtsspruch alß beschwert vor und an einen gemeinen landtrechtsdag, so kumpstig in diesen furstentumben Schleßweg Holsten geholden wirt, undertenigst appellirt1571 HolstVierstUrt. 454
- 1584 Westphalen,Mon. IV Vorw. 109 Anm.
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soll er [Landkanzler] verpflichtet sein, ... den quartalen und gemeinen holsteinischen, auch schleswigischen landtrechtstagen unsertwegen beizuwohnen, urtheil zu faßen, commissiones, abschiede und was sonst die notturft auf solchen tagen, unserntwegen zu verrichten1585 QFSchleswHG. XIV 177
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werden ... [die] parteien ... die gewenliche offne landrechtstäg ... zu anhörung der urtl ... besuchen1599 NÖLREntw. I 30 § 4