Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landsäckelmeisteramt

Landsäckelmeisteramt

, n.

zu Landsäckelmeister 
  • 1602 Winteler,Glarus I 415 [urk.?]
  • erstlich solle hinfüro ... die wahl eines landtseckelmeisters durch die vorgesetzten der vier grichten gemacht und dann an der landtsgemeind umb solche in die wahl gegebene persohnen gemehret werden. demnach solle ein landtseckelmeister hinfüro länger nit als vier jahr dienen; und solle man das landtseckelmeisterambt in allen vier grichten lassen umbgechen
    1717 Niedersimmental 165
  • der land-rath ... besezt das land-sekelmeister-amt, welches 6 jahre dauert; muß aber nach den erstern 4 jahren fuͤr die 2 leztern wiederum bestaͤtigt werden
    1766 Fäsi II 242
unter Ausschluss der Schreibform(en):