Landschaftsrat, m.

I Amtsträger
I 1 wie Landschaftsdeputierte (I)
  • um aber der grossen fürsten und herren und regenten ausschweifende gemüther im zaum zu halten, hat man die parlament- oder landschaftsräthe, stände und regierungen gestiftet, von denen nach gewissen gesetzen der monarch oder regent eingeschränkt ist
    vor 1685 MittPfalz 15 (1891) 195
  • 1705 KlugeBeamte I² 316 Faksimile
I 2 im brandenburgischen Franken nach dem Verschwinden der ständischen Verfassung ein meist als Kammer- u. Landschaftsrat bezeichneter, im Steuerwesen tätiger Regierungsbeamter, auch bloße Titulatur
I 3 aus dem ansässigen Adel gewähltes Mitglied des Departementskollegiums einer preußischen Kreditkasse, auch als Ritterschaftsrat bezeichnet