Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landscheidebuch

Landscheidebuch

, n.

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Aufzeichnungen über die Landscheide (I und II)
  • 1418 ZHessG. 69 (1958) 118 [urk.?]
  • nach ausweisung der alten landscheidebücher ... die neuen angehenden landschieder von den alten vor ihnen gewesenen landschiedern geweist und gelernt worden seyn
    1583 VeröfflHessen 25 (1960) 59