Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landschlag

Landschlag

, m.

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"für das ganze Land gültiger, üblicher Preis" SchweizId. IX 237
  • [1482 wurde] ein gemeiner landschlag gemacht, namlich ... ein müt dinkel um 35 schilling
    oJ. SchweizId. IX 237