Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landseil

Landseil

, n.

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Meßkette
  • ein jeglich land oder waldseil soll 42 ellen lang sein, und wann man misset, soll man zu einem jeglichen seil ein gottberath zugeben, das ist 2 quere hand
    1596 SchlesDorfU. Einl. 48 Anm. 3