Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landsiedel(s)leihe
Artikel davor:
Landseten
Landsetzer
Landsetzung
Landessicherung
Landsiedel
landsiedel
Landsiedelding
Landsiedelgericht
Landsiedel(s)gut
Landsiedelhaus
Landsiedel(s)leihe
, f.
bäuerliche Leihe, bei der dem am Ertrag beteiligten Verleiher (urspr.) größere Rechte bezüglich des Leiheguts zustehen als bei der Erbleihe
vgl.
Landsiedelsrecht
- die langsiedel, leyhe vnnd deren recht, vergleichen sich fast vnd mehrers theyls mit der erbleyhe, haben jedoch nichts desto weniger jhre sondere art vnd eygenschafft, auch vnderschiede von der erbleyhe wie nachfolgt1571 SolmsLR. 13Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- locationes colonariae oder landsiddel leyhen1593 MittAlsfeld 8. Reihe (1941/54) 126
- 1656? HessSamml. II 308
Faksimile (ca. 293 KB)
- von landsiedel-leihe und landsiedel-recht1662 Gesenius,Meierrecht I 218Faksimile - in Google Books
- die guͤter in Hessen ..., welche man landsiedel oder land-sittel-leyhe, das ist, landes-sittlich verliehene guͤter, nennetSeckendorff,Fürstenstaat (1737) 377
- landsiedelleihe ... bedeutet einen gewissen vertrag oder recht, vermoͤge dessen einer nach denen sitten des vaterlandes zu den andern land-manne oder landsiedel eines liegenden felds- oder bauer-guts bestellt wird1737 Zedler XVI 550Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1757 Estor,RGel. I 789
Faksimile (ca. 184 KB)
- eine landsiedelleyhe überhaupt genommen ist also nach dem begriff, welchen schon der blose wortverstand an die hand giebt, nichts anderst als eine verpachtung ..., und landsiedelguͤther sind pachtguͤther1769 Lennep,LandsiedelR. 18Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die landsiedelleihe theilt sich in erb- und temporalleihe1785 Fischer,KamPolR. II 566Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1824 Mittermaier,PrivR. 433
Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte