Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landstörzer

Landstörzer

, m.

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zum Grdw. vgl. DWB. X 3 Sp. 447
wie Landstreicher 
  • die ... petler, sondersiech ... und landstörzer, auch ander dergleich argwenig leut im land nit zu gedulden
    1553 Bayern/QNPrivatR. II 1 S. 295
  • was die landstörtzer und faulentzer anlangt, darunter werden verstanden so wol die frembden als die einhaimischen, welche herrenloß ... von einer stat, marckt, dorff zu dem andern in die krätscham kommen, keine arbeit ... treiben, sich auff das rauben und stehlen begeben, die landstrassen unsicher machen
    1627 BöhmLO. Y 1
  • auf mitl zu gedenken ist, die schödliche landstürzer in fenklichen haft ze bringen
    1688 OÖsterr./ÖW. XII 92
  • 1707 SudetenHGO. S. 50
unter Ausschluss der Schreibform(en):