Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Landzoll

1Landzoll

, m.

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I Warenzoll im Landverkehr, der bei Überschreiten einer Grenze (I 1) oder für die Benutzung einer Straße oder Brücke innerhalb eines Landes (II 1) entrichtet werden muß, auch das Recht auf die Erhebung des Zolls oder die Zolleinkünfte
II Zollstätte zur Erhebung von 1Landzoll (I) 
unter Ausschluss der Schreibform(en):