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Laßbank
, f., Lassenbank, f.Laßeid
, m.Laßgedinge
, n., Lassengedinge, n.Laßgericht
, n., Lassengericht, n.Laßgut
, n., Lassengut, n.Laßherr
, m., Lassenherr, m.Laßhof
, m., Lassenhof, m.Laßmann
, m., Lassenmann, m.Laßrecht
, n., Lassenrecht, n.II wie Laßgericht
Laßrichter
, m., Lassenrichter, m.Laßschöffe
, m., Lassenschöffe, m.Lasse
, m.-- rechtssprichwörtlich
Lasseleute
, pl.lassen
, stv., auch subst. Inf.I durch einen Rechtsakt (Auflassung, Belehnung, Verpfändung usw.) etwas überlassen, übertragen (tw. auch vor der rechtsförmlichen Auflassung), auflassen, verlehnen, verpfänden
II im Todesfall hinterlassen, auch in der Wendung hinter sich lassen
III in Antwort, in Recht lassen sich auf eine Klage einlassen
IV an jemanden lassen, auf jemanden lassen, an das Recht lassen, zu einem Urteil lassen zur rechtlichen Entscheidung an ein Gericht oder Schiedsleute übertragen
VI nachlassen, erlassen
VII von etwas lassen aufgeben, verzichten
VIII von sich lassen weggeben
IX aus einer rechtlichen Bindung, einem Rechtszustand entlassen, freilassen, freistellen
X als Ehemann die Frau, als Zinsmann das Land, als Amtsträger das Amt verlassen. Ssp.(Eckh.2)LR. II 59 § 1 u. III 57 § 1
XI zurücklassen, bei jem. lassen
XII (jemanden bei einem bestimmten Rechtsstatus) belassen
XIII zu etwas lassen, in einem Ort lassen zulassen
XIV erlassen, verkünden
XV unterlassen
XVI (formelhaft verfestigte) Verbindungen
- 1 mit Subst.
- a zu Bann lassen jem. in den Bann tun
- b den Fuß lassen dableiben
- c auf das Geld lassen anrechnen
- d zu Geld lassen gegen eine Geldzahlung überlassen
- e ohne Rede lassen nicht in Anspruch nehmen
- f aus d. Were lassen aus der Verfügungsgewalt lassen
- g etwas mit Gewette und Buße lassen mit Strafgeld und Buße aufgeben, von etwas ablassen
- h seinen Glauben bei jem. lassen auf jemanden vertrauen
- i von oder zu der Hand lassen
- j an Recht lassen vgl. die Belege unter IV
- k bei Recht lassen Gerechtigkeit widerfahren lassen
- l das Recht da lassen sich auf einen Gerichtsstand einlassen
- m mit Recht lassen etwas mit Recht aufgeben
- 2 mit Adj.
- a ledig, los u. quitt lassen aus einer Verpflichtung, einem Rechtsstatus entlassen
- b rechtlos lassen rechtlos machen
- 3 mit Verben
XVII rsprw.
Lassenerbung
, f.vor dem Laßgericht zu verhandelnde Rechtsangelegenheit
Lassenmannseid
, m.Lassenschreiber
, m.Lassenurteil
, n.Lasset
, n.Laßtag
, m., Lassentag, m.Artikel danach:
Laßwasser
Laßwiese
Laßwisse
Laßzins
Last
Lastadiegebühr
Lastadiengeld
lasten
Lastenstein