Suche nach lasse* im Index Wortartikel

22 Treffer

(zur Vollanzeige eines Artikels auf den jeweiligen "V"-Button klicken)

Laßbank

, f., Lassenbank, f.
Gerichtsbank, auch Gerichtsbezirk des Lassen 

Laßeid

, m.
schlichter Meineid 

Laßgedinge

, n., Lassengedinge, n.
I
II Vertrag über ein Laßgut 

Laßgericht

, n., Lassengericht, n.
für Lassen zuständiges Gericht

Laßgut

, n., Lassengut, n.
vom Grundeigentümer auf Widerruf gegen best. Abgaben und/oder Frondienste abgegebenes (Bauern-)Gut oder Grundstück (I) 

Laßherr

, m., Lassenherr, m.
Eigentümer eines oder mehrerer Laßgüter, Gerichtsherr über das Laßgericht 

Laßhof

, m., Lassenhof, m.
I wie Laßbank 
II wie Laßgut 

Laßmann

, m., Lassenmann, m.
wie Lasse 

Laßrecht

, n., Lassenrecht, n.
I das für Lassen und Laßgüter geltende Recht

Laßrichter

, m., Lassenrichter, m.
aus dem Kreis der Lassen bestimmter Richter am Laßgericht 

Laßschöffe

, m., Lassenschöffe, m.
aus dem Kreis der Lassen bestimmter Schöffe am Laßgericht 

Lasse

, m.
Minderfreier, zinshöriger Bauer mit Erbberechtigung an seinem Gut; bei Brügge mit besonderer Bedeutung: Bewohner des Vrije van Brugge
-- rechtssprichwörtlich
wie Lasse 

lassen

, stv., auch subst. Inf.
I durch einen Rechtsakt (Auflassung, Belehnung, Verpfändung usw.) etwas überlassen, übertragen (tw. auch vor der rechtsförmlichen Auflassung), auflassen, verlehnen, verpfänden
II im Todesfall hinterlassen, auch in der Wendung hinter sich lassen 
  • 1 Personen
  • 2 von Sachen u. Rechten: vererben
III in Antwort, in Recht lassen sich auf eine Klage einlassen
IV an jemanden lassen, auf jemanden lassen, an das Recht lassen, zu einem Urteil lassen zur rechtlichen Entscheidung an ein Gericht oder Schiedsleute übertragen
V davon lassen ablassen von etwas, etwas lassen Abstand nehmen von etwas
VI nachlassen, erlassen
VII von etwas lassen aufgeben, verzichten
VIII von sich lassen weggeben
IX aus einer rechtlichen Bindung, einem Rechtszustand entlassen, freilassen, freistellen
  • -- gelassener Richter, Hunne gewesener Richter, Hunne als Gehilfe des amtierenden
X als Ehemann die Frau, als Zinsmann das Land, als Amtsträger das Amt verlassen. Ssp.(Eckh.2)LR. II 59 § 1 u. III 57 § 1
XI zurücklassen, bei jem. lassen
XII (jemanden bei einem bestimmten Rechtsstatus) belassen
XIII zu etwas lassen, in einem Ort lassen zulassen
XIV erlassen, verkünden
XV unterlassen
XVI (formelhaft verfestigte) Verbindungen
  • 1 mit Subst.
    • a zu Bann lassen jem. in den Bann tun
    • b den Fuß lassen dableiben
    • c auf das Geld lassen anrechnen
    • d zu Geld lassen gegen eine Geldzahlung überlassen
    • e ohne Rede lassen nicht in Anspruch nehmen
    • f aus d. Were lassen aus der Verfügungsgewalt lassen
    • g etwas mit Gewette und Buße lassen mit Strafgeld und Buße aufgeben, von etwas ablassen
    • h seinen Glauben bei jem. lassen auf jemanden vertrauen
    • i von oder zu der Hand lassen 
      • α von Sachen: auflassen
      • β von Personen: freilassen
    • j an Recht lassen vgl. die Belege unter IV 
    • k bei Recht lassen Gerechtigkeit widerfahren lassen
    • l das Recht da lassen sich auf einen Gerichtsstand einlassen
    • m mit Recht lassen etwas mit Recht aufgeben
  • 2 mit Adj.
    • a ledig, los u. quitt lassen aus einer Verpflichtung, einem Rechtsstatus entlassen
    • b rechtlos lassen rechtlos machen
  • 3 mit Verben
    • a fallen u. lassen den Laß nehmen
    • b kehren, wenden und lassen veräußern
    • c tun und lassen frei verfügen, handeln
XVII rsprw.
Besitzeinweisung in ein Laßgut 
vor dem Laßgericht zu verhandelnde Rechtsangelegenheit
Eid bei Besitzeinweisung in ein Laßgut 
Schreiber am Laßgericht 
Urteil des Laßgerichts 

Lasset

, n.
Feldmaß in Tirol

Laßtag

, m., Lassentag, m.
Gerichtstag für Lassen