lassen, stv., auch subst. Inf.

durch einen Rechtsakt (Auflassung, Belehnung, Verpfändung usw.) etwas überlassen, übertragen (tw. auch vor der rechtsförmlichen Auflassung), auflassen, verlehnen, verpfänden
im Todesfall hinterlassen, auch in der Wendung hinter sich lassen
    Personen
    von Sachen u. Rechten: vererben
in Antwort, in Recht lassen sich auf eine Klage einlassen
an jemanden lassen, auf jemanden lassen, an das Recht lassen, zu einem Urteil lassen zur rechtlichen Entscheidung an ein Gericht oder Schiedsleute übertragen
davon lassen ablassen von etwas, etwas lassen Abstand nehmen von etwas
nachlassen, erlassen
von etwas lassen aufgeben, verzichten
von sich lassen weggeben
aus einer rechtlichen Bindung, einem Rechtszustand entlassen, freilassen, freistellen
    gelassener Richter, Hunne gewesener Richter, Hunne als Gehilfe des amtierenden
als Ehemann die Frau, als Zinsmann das Land, als Amtsträger das Amt verlassen. Ssp.(Eckh.²)LR. II 59 § 1 u. III 57 § 1
zurücklassen, bei jem. lassen
(jemanden bei einem bestimmten Rechtsstatus) belassen
zu etwas lassen, in einem Ort lassen zulassen
erlassen, verkünden
unterlassen
(formelhaft verfestigte) Verbindungen
    mit Subst.
      zu Bann lassen jem. in den Bann tun
      den Fuß lassen dableiben
      auf das Geld lassen anrechnen
      zu Geld lassen gegen eine Geldzahlung überlassen
      ohne Rede lassen nicht in Anspruch nehmen
      aus d. Were lassen aus der Verfügungsgewalt lassen
      etwas mit Gewette und Buße lassen mit Strafgeld und Buße aufgeben, von etwas ablassen
      seinen Glauben bei jem. lassen auf jemanden vertrauen
      von oder zu der Hand lassen
        von Sachen: auflassen
        von Personen: freilassen
      an Recht lassen vgl. die Belege unter IV
      bei Recht lassen Gerechtigkeit widerfahren lassen
      das Recht da lassen sich auf einen Gerichtsstand einlassen
      mit Recht lassen etwas mit Recht aufgeben
    mit Adj.
      ledig, los u. quitt lassen aus einer Verpflichtung, einem Rechtsstatus entlassen
      rechtlos lassen rechtlos machen
    mit Verben
      fallen u. lassen den Laß nehmen
      kehren, wenden und lassen veräußern
      tun und lassen frei verfügen, handeln
rsprw.