Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Laßrichter
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Laßhof
Laßhufe
Läßhuhn
lässig
Lässigkeit
läßlich
Laßmann
Lassenmannseid
Laßmorgen
Laßrecht
Laßrichter
, m., Lassenrichter, m.
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aus dem Kreis der Lassen bestimmter Richter am Laßgericht
- 1567 KrefeldUB. IV 121
- 1672 Steinen,WestfGesch. III 757
Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- daß ... die verschreibungen auf die lathenguͤther gar nicht gelten solten, als welche vor lathenrichter und scheffen geschehen1672? Steinen,WestfGesch. III 763Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- 1681 Rive,Bauerng. 471
Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- 1771 Norrenberg,Dülken 141
- 1779 NCCPruss. VI 1781
Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- die laetrichter werden aus den lassen von dem hofs- oder laetenherrn erwaͤhlt, und dazu vereidet1780 Gabcke,DorfBauernR. 118Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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