Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lasterschrift

Lasterschrift

, f., Lästerschrift, f.

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(an öffentl. Plätzen angeschlagenes) Schriftstück ehrkränkenden und verleumderischen Inhalts, auch Bez. für das eine andere Meinung vertretende Buch
unter Ausschluss der Schreibform(en):