Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lattenkür

Lattenkür

, f.

Strafsatz für Beschädigung oder Diebstahl junger Bäume
  • frogen bürgermeister und geschworne ... daß ein stöck-kuer soll gestraft werden drei marck, wie im gleichen auch ein lotte-kuer, item ein kohe-kuer ad drei albus, ... eine höner-kuer drei albus köllnisch
    1643 NrhAnn. 19 (1868) 277
unter Ausschluss der Schreibform(en):