Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Laubengericht
Artikel davor:
Laubbesuch
1Laube
2Laube
3(Laube)
4Laube
(Laube(s)brief)
1lauben
2lauben
(laubenfest)
(Laubengeld)
Laubengericht
, n.
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1Gericht (I) der Stadt Hagenau, so benannt nach dem Sitzungsort auf dem oberen Stockwerk über der (Rathaus-)2Laube (I 1)
- 13./14. Jh. ArchFrankfG. 42 (1954) 8
- 14. Jh. ZGO.2 10 (1895) 344
- 14. Jh. ZGO.2 14 (1899) 219
- er [reichsschultheiss] allein in denjenigen civilsachen, so nach ihrer eigenschaft nach auf das laubengericht gehörig, das seint schuld und vogtei sachen, und was denn anhängig, und zwar anderst nicht als nach erkanntnuss der mehrer theil der schöffen zu richten habe1676 HagenauStatB. 65Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)