Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Laubengericht

Laubengericht

, n.

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1Gericht (I) der Stadt Hagenau, so benannt nach dem Sitzungsort auf dem oberen Stockwerk über der (Rathaus-)2Laube (I 1) 
  • 13./14. Jh. ArchFrankfG. 42 (1954) 8
  • 14. Jh. ZGO.2 10 (1895) 344
  • 14. Jh. ZGO.2 14 (1899) 219
  • er [reichsschultheiss] allein in denjenigen civilsachen, so nach ihrer eigenschaft nach auf das laubengericht gehörig, das seint schuld und vogtei sachen, und was denn anhängig, und zwar anderst nicht als nach erkanntnuss der mehrer theil der schöffen zu richten habe
    1676 HagenauStatB. 65