Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Laub'rechen

Laub'rechen

, n.

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Aufrechen (und Einsammeln) von Laub im Wald; zT. verboten
vgl. 3rechen
  • jn herrschaftts- und gemeindtshölzeren aber ist das schädliche laubrechen ... abgestellet, und der schuldigbefunden mit behöriger straff anzuseehen
    1667/1775 Wüst,Policey I 266
unter Ausschluss der Schreibform(en):