Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Laub'rechen
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(laubig)
(laubisch)
Laubkrug
(laub(e)lich)
Laubmeiß
Laubmeister
Laubnis
Laubordnung
Laubrech
Laub'rechen
, n.
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Aufrechen (und Einsammeln) von Laub im Wald; zT. verboten
vgl.
3rechen
- jn herrschaftts- und gemeindtshölzeren aber ist das schädliche laubrechen ... abgestellet, und der schuldigbefunden mit behöriger straff anzuseehen1667/1775 Wüst,Policey I 266