Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Laubreisig

Laubreisig

, n.

Aufräumungsarbeiten im herrschaftlichen Wald als Frondienst
  • die gemeine ruget, daß ein jeder jährl. zwey tage laubreißig schuldig sind
    1685 MittSächsVk. 3 (1903/05) 353