Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Laubwein
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1Laubung
2(Laubung)
(Laubwähre)
Laubwein
, m.
zu 2Laub? "Weinabgabe für die Erlaubnis, Laub im Herrschaftswald zu nehmen?" BernStR. IV 1 Reg.
- 1487 WestfUB. III 627
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