Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lauch
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Laubreisejahr
Laubreisig
(laubsalig)
Laubschaf
1Laubung
2(Laubung)
(Laubwähre)
Laubwein
(laubeswert)
(Laubwürdige)
Lauch
, m.
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wie nhd. (oder Knoblauch?), hier Reichnis für Fronarbeiter oder als Sterbfall
vgl.
Lache,
Lauchzehnte
- sol der meiger gen ze essende, wer im mit dem pflůge fronet, ... ze vasten brot und roten win und heringe unde louch1279 (Abschr. 1495) FreiburgUB. I 289
- wenn der fall gefellet, hat er nit me, man sol jme sin bette nemen oder einen pfulwen, oder ein bette louches usstelben1354 Alsatia 1854/55 S. 31
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Lauchzehnt(e)
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