Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Lauer
Artikel davor:
Laubschaf
1Laubung
2(Laubung)
(Laubwähre)
Laubwein
(laubeswert)
(Laubwürdige)
Lauch
Lauchzehnt(e)
laudieren
1Lauer
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
lûre (swf.); lûre (swm.); lûre (stf.) im Mittelhochdeutschen Wörterbuch von Benecke, Müller und Zarncke (BMZ)
gemeinsprachlich: spähendes Warten, Hinterhalt
daraus rechtssprachlich: Wegelagerei
daraus rechtssprachlich: Wegelagerei
vgl.
Lage (V)
- wäre aber, dasz sie der lure oder geweglag uͤbersaget würden, und doch dem andern nit schaden thet, so büszt er zehen pfenning1358 MZoll. III 332Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)